Das Arbeitszeugnis – Formen und Funktion
Das Arbeitszeugnis ist eine vom Arbeitgeber erstellte Urkunde für den Arbeitnehmer, die Aufschluss über seine Beschäftigungsart, die Leistung und die Dauer des Arbeitsverhältnisses gibt. Arbeitszeugnisse sind sehr wichtig, wenn es sich um den beruflichen Werdegang handelt. Zum einen dienen sie bei einer Bewerbung als Nachweis für die Arbeitstelle, zum anderen bieten sie einen ersten Eindruck für den möglicherweise zukünftigen Arbeitgeber.Aber auch für innerbetriebliche Wechsel kann ein Arbeitszeugnis von Nutzen sein. Hier werden die verschiedenen Zeugnisformen sowie deren Funktion erläutert.
Zeugnisarten
Das Schlusszeugnis
Nach Beendingung eines Beschäftigungsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Schlusszeugnis. Dabei gibt es Auskunft über die Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses sowie das Verhalten und die Leistung des Beschäftigten.
Hier werden somit die Arbeitsmenge, die Arbeitsbereitschaft und die Arbeitsqualität bewertet. Dabei muss es immer wohlwollend, vollständig und wahr formuliert sein. Bestimmt hat dennoch bereits jeder von den bekannten „Geheimcodes“ gehört, die Arbeitgeber anwenden, um in einem normal wirkenden Satz doch eine Kritik zu verstecken. Solche versteckten Äusserungen sind allerdings weder gestattet noch sinnvoll.
Sollte der Arbeitgeber die Kündigung in die Wege geleitet haben, hat der Arbeitnehmer dazu noch das Recht darauf, den Grund dafür nennen zu lassen.
Ein solches Arbeitszeugnis wird ausgestellt, damit sich der zukünftige Arbeitgeber ein objektives Bild von der Person machen kann.
Außerdem ist es ein Nachweis dafür, dass der beschriebene Werdegang so auch wirklich stattgefunden hat.
Die Arbeitsbestätigung
Bei einer Arbeitsbestätigung wird, im Gegensatz zum Schlusszeugnis, nur Auskunft über die Dauer und die ausgeübte Funktion der Beschäftigung gegeben. Sie entählt also weder die Leistungs- noch Verhaltensbewertung des Arbeitnehmers. Der Grund für die Auflösung des Verhältnisses wird bei einer Arbeitsbestätigung ebenso nicht genannt.
In der Regel wird diese Art von Arbeitszeugnis ausgestellt, wenn der Arbeitgeber mit seinem Angestellten unzufrieden war. Das ist zwar keine offizielle Begründung, wird in der Praxis aber so verstanden. Der weitere berufliche Werdegang des Arbeitnehmers wird dadurch normalerweise aber trotzdem nicht gefährdet.
Das Zwischenzeugnis
Nach dieser Art von Arbeitszeugnis kann der Arbeitnehmer jederzeit verlangen, der Grund dafür sollte aber begründet sein. Der Arbeitgeber ist gesetzlich nämlich nicht dazu verpflichtet ein Zwischenzeugnis auszustellen, auch wenn er es in der Regel trotzdem macht. Die Form und der Inhalt entsprechen dem Schlusszeugnis. Ein Zwischenzeugnis kommt häufig dann ins Spiel, wenn sich der Arbeitgeber während eines laufenden Arbeitsverhältnisses anderweitig bewerben möchte. Es wird aber auch ausgestellt, wenn der bisherige Vorgesetzte das Unternehmen verlässt oder innerhalb der Firma wechselt. Ein Grund kann auch sein, dass der Arbeitnehmer selbst innerhalb des Betriebs den Arbeitsplatz wechselt oder befördert wird.
Das Lehrzeugnis
Ein Lehrzeugnis bekommt ein Lehrling am Ende seiner Ausbildung. In diesem Zeugnis wird erläutert, um welche Art von Ausbildung es sich handelt und wie lange diese berufliche Grundbilding gedauert hat. Nach ausdrücklichem Verlangen des Auszubildenden wird in einem Lehrzeugnis ebenso die Leistung und das Verhalten erwähnt.