Ausbildung zum psychosozialen Berater: Weiterbildung für Berufstätige im Bereich Psychologie
Psychosoziale Berater und Beraterinnen stehen Menschen in Krisensituationen und Ratsuchenden bei, finden im Gespräch mit Ihnen gemeinsam Lösungsstrategien und sind Ansprechpartner/-innen bei beruflichen, gesundheitlichen oder privaten Problemen. Die Weiterbildung setzt eine mehrjährige Tätigkeit im psychologischen Bereich sowie eine entsprechendes Berufsausbildung voraus und wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Voraussetzungen für die Ausbildung zum psychosozialen Berater
Die Ausbildung zum psychosozialen Berater ist genau genommen keine Ausbildung, sondern eine Weiterbildung. Zugangsvoraussetzungen für die Kurse zur Prüfungsvorbereitung gibt es nicht, allerdings müssen bei Anmeldung zur Prüfung bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Vorausgesetzt sind:
- ein Berufsabschluss auf Tertiärstufe oder eine gleichwertige Qualifikation
- zusätzlich mindestens sechs Jahre Berufserfahrung im psychosozialen Bereich
- alternativ zum Tertiärabschluss können acht Jahre Berufspraxis im psychosozialen Kontext geltend gemacht werden
Unabhängig davon, ob der Tertiärabschluss vorhanden ist oder nicht, wird genau definiert, welche Art von Berufserfahrung nötig ist:
- Es müssen wenigstens 20 Beratungsprozesse mit wenigstens 100 Sitzungen nachgewiesen werden, davon sollten fünf Beratungsprozesse wenigstens fünf Stunden umfasst haben.
- Nachgewiesen werden müssen 40 Stunden als Supervisand oder Supervisandin, und zwar in der klientenbezogenen Supervision.
- Es sind 40 Stunden psychosoziale Beratung als Klient oder Klientin nötig.
- Die Teilnahme an wenigstens acht Sitzungen einer Supervisionsgruppe (alternativ Intervisionsgruppe) von einer Dauer von zwei Jahren oder länger muss nachgewiesen werden.
- Ein Supervisor oder eine Supervisorin müssen wenigstens ein Jahr lang (20 Stunden oder mehr) in einer beratungskompetenzbezogenen Supervision begleitet werden.
Andere Voraussetzungen sind nicht per Zertifikat oder Bescheinigung nachweisbar, sondern müssen in der Persönlichkeit liegen: Die Ausbildung zum psychosozialen Berater oder zur Beraterin setzt sowohl Einfühlungsvermögen als auch Geduld und Flexibilität voraus. Ohne Verantwortungsbewusstsein kann der Beruf nicht ausgeübt werden.
Weiterbildung wird in Form von Kursen angeboten
Die Kurse finden bei Fachverbänden und Ausbildungsinstitutionen statt, kann aber auch an der Fachhochschule im Rahmen eines Studiums Bachelor/Master of Science in Angewandter Psychologie absolviert wird. Alternativ kommen Bachelor of Arts/Science in Sozialer Arbeit in Frage, auch diplomierte Sonderpädagogen und -pädagoginnen (EDK) können sich zur Prüfung anmelden. Die Studiengänge enthalten das für die Prüfung benötigte Grundlagenwissen. Wer schon länger im Beruf tätig ist, kann die Kurse über die genannten Institutionen auch berufsbegleitend besuchen. Die Ausbildung dauert drei bis vier Jahre, in den Kursen werden 600 Lektionen abgedeckt. Zusätzlich wird Engagement und Selbststudium vorausgesetzt.
Fachliche und personale Beratungskompetenzen kann man sich nicht mit Fachliteratur anlesen. Daher ist die Fortbildung so aufgebaut, dass man die Kompetenzen durch Theorie und Selbsterfahrungen der auch durch Supervision und in praktischer Beratungsarbeit trainiert. So kommen die geforderten Erfahrungsstunden zustande. Die Ausbildung ist transferorientiert und findet in Lerngruppen statt.
Abschluss „Berater/-in im psychosozialen Bereich mit eidg. Diplom“ – und dann?
Mit dem Abschlusszeugnis in der Tasche können verschiedene Berufsverhältnisse eingenommen werden. Berater und Beraterinnen im psychosozialen Bereich sind häufig in Spitälern und in Beratungsstellen angestellt. Sie können aber auch für Hilfswerke, Non-Profit- oder Profit-Organisationen arbeiten. Wer sich nicht in ein festes Arbeitsverhältnis einfinden will, muss das aber nicht: Berater und Beraterinnen können auch selbständig tätig sein, in einer eigenen Praxis genauso wie in Praxisgemeinschaften. Der Beruf kann in Teilzeit wie auch in Vollzeit ausgeübt werden.